Schützenmeister
Schützenmeister 300m
Die Schützenmeister sind an den jeweiligen Übungen die entsprechenden Ansprechpersonen.
Jeder Anlass 300 m hat einen amtierenden 1. Schützenmeister, welcher die Aufsichtspflicht über die restlichen Schützenmeister hat.
Den Weisungen der Schützenmeister ist Folge zu leisten.
Die Ausbildung zum Schützenmeister erfolgt durch das VBS und ist mit gewissen Auflagen verbunden. Sie besteht aus einem Grundkurs und regelmäßigen Wiederholungskursen. Der Abstand der Ausbildungen darf 6 Jahre nicht überschreiten, ansonsten verfällt der Status des Schützenmeisters.
Jungschützenleiter sind automatisch Schützenmeister, solange sie die Ausbildung des Jungschützenleiters in Wiederholungskursen erneuern.
Die Schützenmeister sind an den jeweiligen Übungen die entsprechenden Ansprechpersonen.
Jeder Anlass 300 m hat einen amtierenden 1. Schützenmeister, welcher die Aufsichtspflicht über die restlichen Schützenmeister hat.
Den Weisungen der Schützenmeister ist Folge zu leisten.
Die Ausbildung zum Schützenmeister erfolgt durch das VBS und ist mit gewissen Auflagen verbunden. Sie besteht aus einem Grundkurs und regelmäßigen Wiederholungskursen. Der Abstand der Ausbildungen darf 6 Jahre nicht überschreiten, ansonsten verfällt der Status des Schützenmeisters.
Jungschützenleiter sind automatisch Schützenmeister, solange sie die Ausbildung des Jungschützenleiters in Wiederholungskursen erneuern.